DIN EN 1090
Was ist damit gemeint?
Am 01.07.2012 wurden die bis dahin gültigen Normen ersetzt. Infolgedessen beschreibt die DIN EN 1090 nun die DIN 18800-7 und die DIN V 4113-3. Die Übergangsfrist lief noch bis zum 01.07.2014.
Im Wesentlichen betrifft das die Anforderungen an das Schweißen. Neu hinzugekommen ist die zertifizierte, werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Und darüber hinaus die CE-Kennzeichnung.
Was bedeutet die DIN EN 1090 für Auftraggeber und Metallbaubetriebe?
Im bauaufsichtlichen und auch -rechtlichen Bereich müssen Metallbaubetriebe seitdem gültige technische Standards erfüllen. Und das übrigens Europaweit. Beispielsweiße trifft das auf Schweißarbeiten zu.
Sofern ein Auftrag betroffen ist, muss er an ein zertifiziertes Unternehmen vergeben werden. Das gilt im Allgemeinen sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Bereich. Andersherum gilt das natürlich auch. Nur Unternehmen, welche von einer anerkannten Stelle geprüft und zertifiziert sind, dürfen solche Aufträge annehmen. Die hierbei zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der Ausführungsklasse (EXC) der DIN EN 1090-2.
Was machen wir?
Ein Eckpfeiler in unserem Betrieb ist zum Beispiel unser Fertigungshandbuch. Dadurch sind wir in der Lage spezifische Abläufe einzuhalten. Ebenso überwachen wir uns hiermit auch selbst. Damit die Konstruktionen die geforderten Leistungsmerkmale aufweisen, dokumentieren wir die Herstellung ausführlich. Wobei diese nicht mit der eigentlichen Erstellung des Produktes beginnt. Vielmehr wird hier schon beim Angebot angefangen und notiert.
Durch die gesamte Dokumentation widerum garantieren wir, den Anforderungen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie gerecht zu werden.
Nachdem die Stahlarbeiten abgeschlossen sind, gilt Folgendes zu beachten:
Richtigerweiße erhält die Konstruktion zwingend eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungsbeschreibung. Hierfür müssen wir zum einen nach EN 1090-1 zertifiziert sein und zum anderen nach EN 1090-2 ausführen. Unsere Arbeiten bewegen sich zwischen der EXC 1 und EXC 2.
Ausführungsklassen
Hier unterscheidet man zwischen vier verschieden EXC-Klassen.
EXC 1 | EXC 2 |
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vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahlwerkstoffen bis zur Festigkeitsklasse S275
z.B.:
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vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind |
EXC 3 | EXC 4 |
vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700
z.B.:
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gilt für alle Tragwerke der Klasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt bei erforderlichem Ermüdungsfestigkeitsnachweis |
Vorteile einer Zertifizierung nach DIN EN 1090
Eine Zertifizierung nach DIN EN 1090 ist ein ganz eindeutiges Qualitätsmerkmal eines Stahlbaubetriebes.
Zertifizierte Betriebe kontrollieren sich bzgl. ihre Arbeitsabläufe und Produktion zu jeder Zeit selbst. Ebenso werden sie in regelmäßigen Abständen laufend von einer externen Stelle beaufsichtigt. Durch diese permante Überwachung wird das Qualitätsniveau auf der einen Seite konstant gehalten und auf der anderen Seite kann es bei Bedarf sofort optimiert werden.
Bereits bei Erstellung des Angebots wird sorgfältig auf wichtige und darüber hinaus auch auf kleine Details geachtet. Damit z.B. nachträglich bei der Rechnung keine böse Überaschung auftaucht, besichtigen wir i.d.R bereits vor Angebotserstellung, jede potenzielle „Baustelle“ vor Ort. Beispielsweiße könnte das Objekt vielleicht schwer zugänglich gewesen sein und man hat dann doch einen Kran zur Montage benötigt. Sowas kommt bei uns nicht vor. Jeder unserer Kunden weiß bereits im Vorfeld, was auf ihn zu kommt.
Oder auch wichtig bei Angebotsabgabe: können wir den Umfang in dem Zeitraum überhaupt stemmen. Wir sind daher schon immer vorab ehrlich und nehmen keine Aufträge an, von welchen wir wissen, dass wir sie nicht schaffen können.
Warum ist eine CE-Kennzeichnung so wichtig?
Auf diese Weise wird die Verantwortlichkeit, bzw. die Rückverfolgbarkeit eingetragen. Ist eine CE-Kennzeichnung also nicht vorhanden, stellt das einen bedeutenden Mangel dar. Mit anderen Worten ist das aus baurechtlicher Sicht sehr heikel.
Wir wurden durch das Institut für Schweißtechnik und Ingenieurbüro Dr. Möll GmbH zertifiziert.
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